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FinMin NRW 30.11.1988 S 7170 3 V C 4

Umsatzsteuer; | Leistungen von Praxis- und Apparategemeinschaften (§ 4 UStG)

Zu der Frage, ob Laborgemeinschaften aus Humanmedizinern die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.14 Satz 2 UStG auch noch zugestanden werden könne, wenn ihnen einzelne Tierärzte als Mitglied angeschlossen seien, hat der BMF folgende Auffassung vertreten: (1) Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.14 Satz 2 UStG kommt nur in Betracht, wenn die Mitglieder einer Praxis- und Apparategemeinschaft ausschließlich Angehörige der in § 4 Nr.14 Satz 1 UStG bezeichneten Berufe sind. Dies entspricht auch Art.13 Teil A Abs.1 Buchstabe f der 6.EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt. (2) Soweit eine Praxis- und Apparategemeinschaft Umsätze an Personen erbringt, die nicht Mitglieder sind, sind diese Umsätze nicht nach § 4 Nr.14 Satz 2 UStG steuerfrei. Die Steuerfreiheit der Umsätze an die Mitglieder wird dadurch nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn ein Leistungsempfänger, der nicht Mitglied ist, d...

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