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BMF 05.12.1988 IV B 7-S 2706-67/88
Einkommensteuer; | Versicherung gegen laufende Beitragsleistung (§ 10 EStG)
Eine Versicherung gegen laufende Beitragsleistung liegt auch vor, wenn die Dauer der Beitragsleistung kürzer ist als die Vertragsdauer. Die laufende Beitragsleistung darf jedoch nicht wirtschaftlich einem Einmalbeitrag gleichkommen. Dies ist dann nicht der Fall, wenn nach dem Vertrag eine laufende Beitragsleistung für mindestens fünf Jahre vereinbart ist. Diese Mindestbeitragszahlungsdauer ist auch in dem vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten Mustergeschäftsplan enthalten ().