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BMF 19.12.1988 IV B 6 S 2334 184/88

Lohnsteuer; | steuerfreie Zinszuschüsse des Arbeitgebers (§§ 3 Nr.68 , 52 Abs.2c EStG)

Die Voraussetzungen, unter denen Zinszuschüsse nach dem weiterhin steuerfrei sind, sind in § 52 Abs.2c EStG abschließend geregelt. Hiernach ist es für die Steuerfreiheit nicht erforderlich, daß Zinszuschüsse nach 1988 auf Grund einer Vereinbarung gezahlt werden, die vor 1989 getroffen worden ist. Deshalb können auch im Fall des ArbG-Wechsels die auf Grund einer nach dem abgeschlossenen Vereinbarung gewährten Zinszuschüsse steuerfrei sein, wenn die Zuschüsse zu vor dem erhaltenen Darlehen gegeben werden und soweit sie die in 1988 gewährten Zinsvorteile nicht übersteigen. Zinszuschüsse zu einem Darlehen, das der AN nach dem erhalten hat, sind auch dann nicht steuerfrei, wenn mit den Mitteln aus dem neuen Darlehen ein altes Darlehen, für das der AN ebenfalls Zinszuschüsse er...

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