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BMF 28.12.1988 IV A 2 S 7229 11/88

Umsatzsteuer; | Goldpreis-Durchschnittswert und Silberpreis für 1989 (Nr.54 der Anlage zum USt

Nach Tz.169 des (BStBl 1983 I 567) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts von Goldmünzen der für die Monate Januar bis November für den Kilogramm-Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9 v. T. ermittelte Goldpreis-Durchschnittswert (ohne Umsatzsteuer) für das gesamte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Im Jahre 1989 ist ein Goldpreis-Durchschnittswert (ohne USt) von 24 772 DM für den Kilogramm-Goldbarren anzuwenden. Nach Tz.170 des (a.a.O.) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) für das geramte folgende Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Für das Kalenderjahr...

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