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Bilanzielle Möglichkeiten zur Jahresabschluss-Gestaltung 2016/2017
Praxistipps und -hinweise zur aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung
[i]Korn/Strahl, Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2016, NWB 49/2016 S. 3652-3748 NWB UAAAF-87362 Der Beitrag enthält Tipps und Hinweise für die Erstellung des Jahresabschlusses 2016. Berücksichtigt werden sowohl die aktuelle Rechtsprechung des BFH als auch die BMF-Schreiben des Jahres 2016.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Aktiva
1. Grundstücke und Gebäude
1.1 Gebäude auf fremdem Grund und Boden
[i]Rätke, Gebäude auf fremdem Grund und Boden, BBK 23/2016 S. 1133 NWB KAAAF-87066 Der BFH hat die Bilanzposition „Gebäude auf fremdem Grund und Boden“ neu interpretiert, wenn der Unternehmer das Gebäude auf einem fremden Grundstück errichtet hat, ohne wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO geworden zu sein. Das BMF hat sich der neuen Rechtsprechung grundsätzlich angeschlossen.
Nach der neuen BFH-Auffassung darf der Unternehmer mangels Zurechnung im Sinne von § 39 AO kein Gebäude aktivieren, sondern nur einen sog. Bilanzposten in Höhe seiner Baukosten, [i]Aktivierung eines sog. Bilanzpostensder die typisierte Verteilung der betrieblich veranlassten Baukosten ermöglicht. Der Bilanzposten stellt nach dem BFH aber kein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens dar.
Folge: Der Bilanzposten [i]Keine AfA für Betriebsgebäudedarf nicht mit 3 % jährlich gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG abgeschrieben werden, weil diese AfA nur für Gebäude des Betriebsvermögens...