Staatsvertrag zwischen den Ländern Freie
und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über
die Errichtung eines gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg:
Keine Ausweitung der Zuständigkeit des gemeinsamen Senats des Finanzgerichts Hamburg
durch die Übertragung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von
der Finanz- auf die Zollverwaltung zum
Leitsatz
Aufgrund
der Neufassung des Art. 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 FGGemSenVtr HA vom
führt die Übertragung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von
der Finanz- auf die Zollverwaltung zum nicht zu einer
örtlichen Zuständigkeit des gemeinsamen Senats des Finanzgerichts
Hamburg für Klagen gegen Kraftfahrzeugsteuerbescheide bzw. entsprechende
Vollstreckungsmaßnahmen von Hauptzollämtern, die ihren Sitz in Niedersachsen
oder Schleswig-Holstein haben.
Fundstelle(n): RAAAF-90661
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 31.10.2016 - 4 K 154/16