Anforderungen an die elektronische Bereitstellung
von Buchführungsdaten - Hinzuschätzung auf der Grundlage des höchsten
Rohgewinnaufschlagsatzes des 80 %-Quantils
Leitsatz
1. Die elektronische Bereitstellung
von Buchführungsdaten umfasst auch die Verpflichtung, Programme
zur Lesbarmachung der Daten zur Verfügung zu stellen.
2. Es stellt einen formellen
Mangel der Buchführung dar, wenn Handbücher, Programmierprotokolle,
die nachträgliche Änderungen dokumentieren, und sonstige Organisationsunterlagen
des benutzten Kassensystems nicht vorgelegt werden können.
3. Die Methode der Quantilschätzung
ist grundsätzlich geeignet, bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung
unter Heranziehung der betriebseigenen Daten eine Hinzuschätzung
vorzunehmen. Da die Quantilschätzung denklogisch immer zu einem
Mehrergebnis führt, bildet sie nur dann eine sachgerechte Schätzungsgrundlage,
wenn aus anderen Gründen fest steht, dass die Buchführung nicht
nur formell, sondern auch materiell unrichtig ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 79 Nr. 3 BBK-Kurznachricht Nr. 8/2017 S. 357 EFG 2017 S. 267 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2017 S. 286 AAAAF-90658
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 31.10.2016 - 2 V 202/16
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