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Nettolohnoptimierung
Von einer Nettolohnoptimierung spricht man, wenn steuerpflichtige Gehaltsbestandteile in eine steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung umgewandelt werden sollen (= Gehaltsumwandlung). Ziel dieser Vorgehensweise ist es, den gleichen Nettolohn wie vor der Umwandlung bei einer geringeren Steuer- und Abgabenlast zu erreichen.
Die Anerkennung einer Gehaltsumwandlung setzt nach Auffassung der Finanzverwaltung zunächst einmal voraus, dass die Änderung des Arbeitsvertrags vor Entstehung des Lohnanspruchs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen wird. Eine solche Gehaltsumwandlung ist zudem nicht möglich, wenn die steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden muss. Sie wird folglich nur dann anerkannt, wenn die steuerfreie oder pauschal besteuerte Zuwendung ohne diese Zusätzlichkeitsvoraussetzung erbracht werden kann. Auch eine Gehaltsumwandlung zugunsten von Leistungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers wird von der Finanzverwaltung nicht anerkannt.
Bei den nachfolgend aufgeführten Sachverhalten ist eine Umwandlung von steuerpflichtigen Gehaltsbestandteilen in steuerfreie oder ...