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Haftung für Heimkosten des pflegebedürftigen Ehegatten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAF-89938 Das Problem einer unterhaltsrechtlichen Haftung für einen pflegebedürftigen Angehörigen stellt sich meist im Rahmen des Elternunterhalts: Ein Elternteil kommt ins Pflegeheim, dessen hohe Kosten der Elternteil nicht selbst aufbringen kann. Das Sozialamt muss einspringen und die Kosten übernehmen, versucht aber, den übergeleiteten Unterhaltsanspruch des Elternteils von den Kindern dieses Elternteils zurückzuholen. Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit einer abweichenden Fallgestaltung befasst, die sich aber in der Praxis auch stellen kann: Pflegebedürftig wird ein Ehegatte, dessen eigene Einkünfte ebenfalls nicht ausreichen, die Heimkosten zu decken ( NWB WAAAF-74938).
Ausführlicher Beitrag s. .
Bedarf des Ehegatten
[i]Lebensbedarf richtet sich nach den konkret erforderlichen KostenDer Bedarf der pflegebedürftigen Person bestimmt sich hier nach den Heim- und Pflegekosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Anspruch auf Trennungsunterhalt
Ein Anspruch gegen den anderen, noch in der Ehewohnung lebenden Ehegatten auf Trennungsunterhalt (§ 1361 Abs. 1 BGB) besteht nicht, da die Eheleute trotz der – krankheitsbedingten – räumlichen Trennung nich...