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Leasingfahrzeuge
1. Allgemeines
Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein Leasingfahrzeug (auch) zur privaten Nutzung überlassen, stellt sich die Frage,
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ob es sich um eine Firmenwagenüberlassung handelt und der geldwerte Vorteil nach der Bruttolistenpreisregelung bzw. Fahrtenbuchmethode – ggf. unter Beachtung der vereinbarten Gehaltsumwandlung – zu ermitteln ist oder
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ob die vergünstigten Leasingkonditionen als geldwerter Vorteil anzusetzen sind.
2. Firmenwagengestellung bei Leasingfahrzeugen
Least der Arbeitgeber ein Kfz von einer Leasinggesellschaft und überlässt es dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung, liegt unter folgenden Voraussetzungen eine Firmenwagengestellung vor:
Der Anspruch auf die Kraftfahrzeugüberlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage, weil er
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im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Gehaltsumwandlung mit Wirkung für die Zukunft vereinbart worden ist. Für die Gehaltsumwandlung ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Arbeitsvertrags auf einen Teil seines Barlohns „verzichtet“ und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts an einem betrieblichen Kraftfahrzeug des Arbe...