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Abgabenordnung | Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung in elektronischer Form kann wirtschaftlich unzumutbar sein
Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass es einem selbständigen Zeitungszusteller mit jährlichen Einnahmen von ca. 6.000 € nicht zuzumuten ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form abzugeben. Nach Auffassung des Finanzgerichts habe der Kläger einen Anspruch darauf, vom Formerfordernis (elektronische Form) befreit zu werden, weil ihm dies angesichts seiner geringen Betriebseinnahmen wirtschaftlich nicht zuzumuten sei. Denn zu den Kosten der Umstellung auf den elektronischen Verkehr mit dem Finanzamt gehörten nicht nur die Aufwendungen für die Anschaffung der Hard- und Software, sondern auch für deren Einrichtung, Wartung und ähnliche Dienstleistungen. Alle diese Kosten müssten in einer wirtschaftlich sinnvollen Relation ...