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Investitionszulage | Anspruchsberechtigung des Nießbrauchers für die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999
Der (NWB EN-Nr. 111/2003) entschieden, dass die Inanspruchnahme einer InvZ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an diesem Gebäude erfordert. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist nach seiner Auffassung auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat. Gemäß sind die Grundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die FinVerw hält an ihrer Auffassung fest, dass der Anspruch auf InvZ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 bürgerlich-rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum voraussetzt. Eine Erweiterung der Förde...