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Umsatzsteuer auf Anlagevermittlung und Anlageberatung nach MiFID II?
Neue Entwicklungen im Überblick
Zu den Dauerbrennern des Umsatzsteuerrechts gehört im Bereich der Finanzumsätze die Frage, unter welchen Bedingungen die Tätigkeit von Anlagevermittlern oder Anlageberatern (im Folgenden zur besseren Lesbarkeit zusammenfassend „Anlagevermittler“ genannt) umsatzsteuerfrei sein kann. Aufgrund der voraussichtlich bis zum bevorstehenden Umsetzung von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive, Richtlinie 2014/65/EU vom , vgl. hierzu Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz vom 21.12.2016) haben sich in diesem Komplex neue Entwicklungen ergeben, die im folgenden Beitrag kurz dargestellt werden.
A. Einführung
Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine ggf. durch Anlagevermittler berechnete Umsatzsteuer die Kosten der Tätigkeit erhöht. Wenn die Honorare an den Produktgeber (oder dessen Vertriebsorganisation) abgerechnet werden, scheitert dort der Vorsteuerabzug regelmäßig an § 15 Abs. 2 UStG (Zusammenhang mit steuerfreien Ausschlussumsätzen, Ausnahme ggf. bei Vermögensverwaltung, vgl. „Deutsche Bank“). Bei Abrechnung an (nichtunternehmerische) Anleger ist gleichermaßen auf deren Ebene kein Vorsteuerabz...