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Die niederländische Innovationsbox
Neuregelung entspricht den BEPS-Vorgaben
In den vergangenen Jahren hat sich die niederländische Regierung sehr um die Förderung der wissensbasierten Wirtschaft bemüht. Ein wichtiger, in dieser Strategie enthaltener, Anreiz ist die Steuerregelung bezüglich Einkommen aus innovativen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten: die Innovationsbox. Einkommens- und Veräußerungsgewinne, die die Voraussetzungen für die Innovationsbox erfüllen, werden effektiv mit einem Körperschaftsteuersatz von 5 % besteuert (statt des Standardsatzes i. H. von 25 %). In den letzten Jahren wurden Lizenzboxen international intensiv diskutiert. Demzufolge ist im BEPS-Aktionspunkt 5 eine Basisregelung für derartige Steuervergünstigungen festgelegt worden. Die Niederlande haben ihre Innovationsbox an BEPS 5 angepasst. Die aktuelle und künftige gesetzliche Regelung und die (Handhabungs-)Praxis der Innovationsbox wird im Folgenden dargestellt.
Der niederländische Gesetzgeber hat die Innovationsbox jüngst angepasst.
Die niederländische Innovationsbox erfüllt jetzt den nach britischem/deutschem Muster entwickelten Modified Nexus Approach. Doch wurden schon bislang nicht alle Lizenzeinnahmen begünstigt, sondern nu...