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Kostenrecht – Auslagen und Gegenstandswerte
Anschließend an den ersten Teil des Beitrages (siehe RENO 11/2016 S. 5) zum Thema Grundlagen und Auslagen im Kostenrecht und dem ersten Prüfungstraining, geht es heute um die Themen Auslagen und Gegenstandswerte. Auch diese beiden Themen sind nicht nur relevant für die tägliche Praxis, sondern auch für die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Auslagen
Die Auslagen sind geregelt in Teil 7 VV RVG. Bei den Auslagen ist zu unterscheiden zwischen
Fotokopiekosten sowie die Überlassung elektronisch gespeicherter Daten, Nr. 7000 VV RVG
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7001, 7002 VV RVG
Fahrtkosten, Nr. 7003, 7004 VV RVG
Tages- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise, Nr. 7005 VV RVG
Sonstige Auslagen anlässlich einer Geschäftsreise, Nr. 7006 VV RVG
Prämie für Haftpflichtversicherung, Nr. 7007 VV RVG
Umsatzsteuer auf die Vergütung, Nr. 7008 VV RVG
Fotokopien sowie die Überlassung von elektronisch gespeicherten Daten, Nr. 7000 VV RVG
Für die Erstellung von Fotokopien kann der Rechtsanwalt für die ersten 50 Fotokopien 0,50 €, für jede weitere Seite 0,15 € berechnen.
Zu beachten ist aber die Anmerkung nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG:
Fotokopiekosten können nur berechnet werden
für Fotokopien aus Behörden- und Gerichtsakten, die für eine Sac...