Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung eines Vereins als gemeinnützig
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der ges. Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61
AO.
Im Rahmen des Feststellungsverfahrens hat das FA zu prüfen, ob die Satzung den Anforderungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO
entspricht.
Erfüllt die Satzung eines Vereins die Voraussetzungen dieser Vorschrift, ist das FA verpflichtet, die Einhaltung der satzungsgemäßen
Voraussetzungen gesondert festzustellen.
Ein Verein, dessen Zweck die Förderung des IPSC-Schießens ist, ist als gemeinnützig anzuerkennen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 179 Nr. 3 PAAAF-89954
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 04.08.2016 - 6 K 418/15
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