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StuB 1/2017 S. 33

Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürger

Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten beiden Jahren um insgesamt fast 25 Mrd € entlastet. Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ am zugestimmt.

Die Steuerentlastungen sollen insbesondere Familien sowie Alleinerziehenden und Geringverdienern zugutekommen. Konkret steigt der Kinderfreibetrag von jetzt 4.608 € um 108 € auf 4.716 € (2017) und um weitere 72 € auf 4.788 € (2018). Das monatliche Kindergeld wird 2017 um jeweils 2 € in den Jahren 2017 und 2018 angehoben. Der Kinderzuschlag soll zum um monatlich 10 € von 160 € auf 170 € je Kind steigen.

Zusätzlich gewinnen Familien durch die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags ...

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