Gültigkeit der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission zur Wiedereinführung eines Antidumpingzolls auf Schuhe?
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Erstattung von Antidumpingzoll, der auf die Einfuhren von Schuhen aus der VR China und Vietnam erhoben worden ist, nach Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-659/13 und C-34/14.
Hätte das FGliche Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Sache C-256/16 (Vorlage des FG Düsseldorf zur Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/223) ausgesetzt werden müssen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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GAAAF-89889