Arbeitshilfe - Stand: 20.12.2016

Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage außergewöhnliche Belastungen?

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Kein Abzug von Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage als außergewöhnliche Belastungen

Beim BVerfG ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
FAAAF-89859