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Keine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften
Der BFH hat sich mit Urteil vom - V R 36/15 NWB MAAAF-88393 (Kurzinfo StuB 2017 S. 40, in dieser Ausgabe) zum Vorliegen einer Organschaft zwischen Schwestergesellschaften geäußert. Danach soll zwischen Schwestergesellschaften auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) bestehen.
Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft setzt eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung einer juristischen Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse in das Unternehmen des Organträgers voraus (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG).
Die finanzielle Eingliederung verlangt, dass der Organträger seinen Willen durch (einfache oder falls erforderlich qualifizierte) Mehrheitsbeschlüsse allgemein und nicht nur im Einzelfall in der Organgesellschaft durchsetzen kann. Der BFH ist mit Urteil vom - V R 9/09 NWB AAAAD-45067 (BStBl 2011 II S. 597 = Kurzinfo StuB 2010 S. 518 NWB JAAAD-45534) von seiner Rechtsprechung abgerückt, nach der die hierzu notwendige Stimmrechtsmehrheit an der Organ(kapital-)gesellschaft auch von den Gesellschaftern der Organträger(personen-)gesellschaft gehalten werden konnte.
Im Urteilsfall stritten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Änderun...BStBl 2011 II S. 597