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Einkommensteuer | Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. (2) Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung zu mindern (Anschluss an das , BStBl 2016 II S. 151).
Obwohl das Verfahren der Klägerin große mediale Aufmerksamkeit erfahren hatte (s. nur „Die aufmüpfige Mutter“ unter http://www.zeit.de/2015/50/ehegattensplitting-steuerberatung-rechtsstreit-lobbyarbeit-klage), entzog sich der BFH einer mündlichen Verhandlung mit der kurzen Begründung, auch ein möglicherweise gegebenes öffentliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hindere den Senat nicht, die Sache durch Beschluss nach § 126a FGO zu en...