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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 3187/15

Gesetze: SGB IV § 17; SGB IV § 25 Abs. 1 S. 2; SvEV § 2

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Feststellung, ob die Bewertung einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft mit dem Sachbezugswert in § 2 Abs. 3 S. 1 SvEV gemäß § 2 Abs. 3 S. 3 SvEV unbillig ist, findet für die sozialversicherungsrechtliche Prüfung der Vergleich eines ortsüblichen Mietpreises der jeweiligen Unterkunft mit dem in § 2 Abs. 3 S. 1 SvEV festgelegten Sachbezugswert nicht statt; der ortsübliche Mietpreis ist nur als Rechtsfolge des § 2 Abs. 3 S. 3 SvEV, nicht jedoch bei der Prüfung der Rechtsvoraussetzungen dieser Vorschrift von Belang. Statthaft ist allein ein Vergleich der Eigenschaften der jeweiligen Unterkunft mit den Eigenschaften einer gewöhnlichen Unterkunft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAF-89487

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.12.2016 - L 5 R 3187/15

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