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BBK Nr. 1 vom Seite 5

Checklisten für die Kassenführung bis 2016 und ab 1.1.2017

Tobias Teutemacher

[i]Ausführliche Beiträge ab Seite 22 und ab Seite 31Mit Beschluss vom hat der Bundesrat dem am Vortag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zugestimmt. Damit hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufzeichnung von insbesondere Bargeschäften auf eine neue Grundlage gestellt. Außerdem läuft die bisher im gewährte Übergangsfrist aus.

Die ausführlichen Beiträge finden Sie und .

I. Rechtslage für Zeiträume bis zum

Die Checkliste zur Kassenführung für Zeiträume bis zum ist in erster Linie für Betriebsprüfungen gedacht, um zu überprüfen, inwieweit der Unternehmer die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt hat. Grundlage sind die §§ 145 bis 147 AO sowie die beiden als Kassenrichtlinien bezeichneten sowie vom .

[i]Erleichterung von der Einzelaufzeichnung? Zu Beginn ist zu prüfen, ob der Unternehmer verpflichtet ist, Einzelaufzeichnungen zu führen. Aufzuzeichnen sind Name, Firma, Anschrift des Verkäufers und des Käufers, Inhalt des Geschäfts sowie die Gegenleistung bzw. der (Bar-)Zahlungsbetrag.

Hinweis:

Eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht hat der BFH zu...

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