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FG Münster 18.07.2016 14 K 1370/12 E,G, NWB 1/2017 S. 9

Einkommensteuer | Teilnahme an Pokerturnieren erfüllt die Merkmale eines Gewerbebetriebs

Mit Urteil vom hat der 14. Senat des FG Münster entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren und sog. Cash Games zu gewerblichen Einkünften führen können.

Anmerkung:

Der Kläger pokerte in den Streitjahren 2005 bis 2007 auf insgesamt 91 Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern. Daneben nahm er auch an Cash Games (Pokerrunden, in die die Teilnehmer jederzeit einsteigen und die sie – gegen Auszahlung etwaiger Gewinne – auch jederzeit wieder verlassen können) in Spielbanken teil. Aufgrund seiner großen Erfolge wurde in der Presse und im Internet über den Kläger berichtet. Das beklagte Finanzamt behandelte die Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte und unterwarf sie der Einkommen- und Gewerbesteuer. Der Kläger vertrat demgegenüber die Ansicht, dass die ...

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