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Einkommensteuer | Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß
Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gem. § 2b EStG 1999 ist nach dem in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern aufgrund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung aufgrund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten S. 9Kapitals erhalten.
Gegenstand des [i]infoCenter „Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG“ NWB YAAAC-37526 Urteils war die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 2b EStG, die rückwirkend zum abgeschafft und durch § 15b EStG ersetzt wurde. Die Entscheidung betrifft also „auslaufendes Recht“, ist a...