Feststellung des Grundbesitzwertes, wirtschaftliche Einheit
Leitsatz
Eine aus mehreren Flurstücken bestehende Grundbesitzanlage mit aufstehenden Gebäuden ist nicht schon deshalb eine wirtschaftliche
Einheit, weil sie aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten einen wirtschaftlichen Zusammenhang erkennen lässt. Ein solcher bloß
wirtschaftlicher Zusammenhang begründet keinen Funktionszusammenhang in einer Intensität, welche die selbständige Funktion
und Nutzbarkeit der einzelnen Grundstücke i.S. des BewG aufhebt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2016 S. 3094 Nr. 51 EFG 2017 S. 19 Nr. 1 YAAAF-89267