Vorsteuervergütungsantrag, Frage der Wirksamkeit bei Zusendung einer eingescannten Rechnungskopie
Leitsatz
Das erkennende Gericht ist nicht der Auffassung, das Art. 10 der RL 2008/9/EG sowie die nationale Umsetzungsvorschrift einschränkend
entgegen ihrem ausdrücklichen Wortlaut dahingehend auszulegen wäre, dass es für die Antragstellung nicht ausreicht, wenn nur
eine Kopie einer Rechnung elektronisch übersandt wird. Eine Kopie stellt danach ein Abbild eines Originaldokuments dar. In
diesem Fall bedeutet es aber keinen Unterschied, ob das Originaldokument verwendet wird, um es elektronisch zu übertragen
oder ob das Originaldokument zuvor kopiert wird und nur die Kopie Ausgangspunkt der elektronischen Übertragung ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 41 DStRE 2018 S. 100 Nr. 2 EFG 2016 S. 2102 Nr. 24 UStB 2017 S. 48 Nr. 2 AAAAF-89262
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