Vorsteuervergütungsverfahren; Frage des Vorliegens einer gültigen Rechnung in Form einer Kopie
Leitsatz
Weder Art. 10 der RL 2008/9/EG noch die nationale Umsetzungsvorschrift in § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV können einschränkend entgegen
ihrem Wortlaut dahingehend ausgelegt werden, dass es für eine Antragstellung nicht ausreicht, wenn nur eine Kopie einer Rechnung
elektronisch übersandt wird. Im vorliegenden Fall bedeutet es keinen Unterschied, ob das Originaldokument verwendet wird,
um es elektronisch an die Behörde zu übertragen oder ob das Originaldokument zuvor kopiert wird und nur die Kopie Ausgangspunkt
der elektronischen Übertragung ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 3030 Nr. 50 BBK-Kurznachricht Nr. 2/2017 S. 58 EFG 2017 S. 79 Nr. 1 UStB 2017 S. 49 Nr. 2 QAAAF-89261
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