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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 3895/15 F EFG 2017 S. 127 Nr. 2

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2BewG § 2 Abs. 1BGB § 890 GBO § 3 GBO § 5 GBO § 6

Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, aneinander grenzende Hausgrundstücke als selbständige Objekte – Abgrenzung wirtschaftlicher Einheiten i.S.d. § 2 Abs. 1 BewG – Unerheblichkeit der grundbuchrechtlichen Vereinigung

Leitsatz

  1. Bei der für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsamen sog. Drei-Objekt-Grenze sind aneinander grenzende, selbständig veräußerbare und nutzbare Mehrfamilienhausgrundstücke grundsätzlich als jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten zu zählen, die auch durch eine Vereinigung/Zuschreibung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt („Häuserzeile” oder „Straßenzug”) werden können (Anschluss an , BFHE 207, 213, BStBl II 2005, 35; a.A. , BFHE 234, 1, BStBl II 2011, 787).

  2. Dem von der Verkehrsauffassung geprägten Rechtsbegriff der wirtschaftlichen Einheit i.S.d. § 2 Abs. 1 BewG kommt auch für die Quantifizierung des händler-typischen Umschlags bei der Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb Bedeutung zu.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 42
DStRE 2018 S. 80 Nr. 2
EFG 2017 S. 127 Nr. 2
ErbStB 2017 S. 71 Nr. 3
NWB-EV 2017 S. 42 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2017 S. 242
CAAAF-89244

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 03.11.2016 - 16 K 3895/15 F

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