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BGH 14.07.2003 NotZ 1/03, NWB 39/2003 S. 298
Notarrecht | keine Gleichsetzung von Syndikustätigkeit und hauptberuflicher Anwaltstätigkeit
Bei der Auswahl der Bewerber für das Amt des (Anwalts-)Notars ist die Zeit der Beschäftigung als sog. Syndikusanwalt nicht als Tätigkeit als Rechtsanwalt i. S. des § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO anzurechnen ( und 2/03).