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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung bei Anzahlungen
Mit Beschluss vom legt der BFH dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor: (1) Sind die Anforderungen an die Sicherheit einer Leistungserbringung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung im Sinne des EuGH-Urteils „FIRIN“ Rs. C-107/13 NWB OAAAE-59344 rein objektiv oder aus Sicht des Anzahlenden nach den für ihn erkennbaren Umständen zu bestimmen? (2) Sind die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der zeitgleichen Entstehung des Steueranspruchs und des Rechts auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 167 MwStSystRL und der ihnen nach Art. 185 Abs. 2 zweiter Unterabsatz und nach Art. 186 MwStSystRL zustehenden Regelungsbefugnisse berechtigt, die Berichtigung von Steuer und Vorsteuerabzug gleichermaßen von einer Rückzahlung der Anzahlung abhängig zu machen? (3) Muss das für den Anzahlenden zuständige Finanzamt dem Anzahlen...