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Anwaltsrecht | Werbung mit sportlichen Erfolgen
Enthält die Kanzleibroschüre eines Rechtsanwalts ein Faltblatt und der darin aufgeführte Lebenslauf Angaben zu seiner sportlichen Karriere, so stellt dies eine Imagewerbung dar, die geeignet ist, das Bild des Rechtsanwalts in der Öffentlichkeit zu beeinflussen. Wahrheitsgemäße Selbstdarstellungen dieser Art sind weder für sich genommen irreführend noch handelt es sich um ein sensationelles Sich-Herausstellen. Insbesondere für einen Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt „Sportrecht„ hat der Hinweis auf eine eigene sportliche Betätigung sogar beruflichen Bezug und geht über eine bewusste Imagewerbung hinaus. Derartige Angaben gefährden jedenfalls dann nicht Belange des Gemeinwohls, wenn sie auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfbar sind und nicht ersichtlich ist, d...