Sven Fuhrmann

Außensteuergesetz Kommentar

3. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61242-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-62583-1

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Sven Fuhrmann - Außensteuergesetz Kommentar Online

§ 18 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Sven Fuhrmann (Januar 2017)

(Stahlschmidt)

A. Systematische Stellung, Zweck und wesentlicher Inhalt

1Ziel des § 18 AStG ist die Sicherstellung der verfahrensrechtlichen Umsetzung der §§ 7 bis 12 und § 14 AStG sowie § 3 Nr. 41 EStG. Die Hinzurechnungsbesteuerung wird mit einem gesonderten Verfahren zur Anwendung gebracht. Voraussetzung für das Feststellungsverfahren ist das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung. Fehlen diese, so wird nichts festgestellt.

2§ 5 AStG regelt, dass Einkünfte, die dem Steuerpflichtigen bei zwischengeschalteten Gesellschaften nach § 5 AStG zuzurechnen sind, und die anzurechnende Steuer nach § 18 gesondert und für den Fall mehrerer Beteiligter auch einheitlich zu ermitteln und festzusetzen sind. Mittels zweistufigen Verfahrens beziehen die §§ 7 bis 14 AStG die niedrig besteuerten Einkünfte aus passivem Erwerb ausländischer Zwischengesellschaften in die deutsche Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbebesteuerung ein. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung wird in einem – einheitlichen und – gesonderten Feststellungsverfahren nach § 18 festgestellt. Dieses zweistufige Verfahren entspricht der Verwaltungsökonomie. Damit wird die grundsätzliche bestehende Trennung von Feststellungs-...

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