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Bürokratieabbau: Anzeigepflicht für Saison-Kurzarbeitergeld entfällt
Unternehmen, die Saison-Kurzarbeitergeld beziehen können, müssen nur noch die Abrechnungsunterlagen einreichen. Bisher mussten Firmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen, wie Auftragsmangel, den Beginn des Ausfalls bei der Agentur für Arbeit melden. Ausnahmen galten nur bei witterungsbedingten Ausfällen. Mit der Neuregelung entfällt die Anzeigepflicht vollständig. Allerdings müssen alle Aufzeichnungen, die Gründe für die Ausfälle belegen, aufbewahrt werden. Mehr Infos unter http://go.nwb.de/9dgaj.