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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach ist gestartet
[i] BRAK, Pressemitteilung vom 28. 11. 2016 Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am in Betrieb gegangen. Nachdem zwei Rechtsanwälte einstweilige Anordnungen bewirkt hatten, die zunächst die Inbetriebnahme des beA verhinderten, hat das BMJV inzwischen klargestellt, dass die BRAK verpflichtet ist, das beA für alle Rechtsanwälte empfangsbereit einzurichten. Der AGH Berlin hob im Anschluss am die einstweiligen Anordnungen auf. Eine Verpflichtung, das beA zu nutzen, sieht die Verordnung allerdings erst ab dem vor. Dies genügte dem AGH.