Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des (BStBl 2015 I S. 745)
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die im (BStBl 2015 I S. 745) enthaltenen Verwaltungsregelungen getroffen. Die Verwaltungsregelungen gelten danach für die Maßnahmen, die vom bis durchgeführt werden.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl 2015 I S. 745) über den hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis durchgeführt werden.
BMF v. - IV C 4 - S 2223/07/0015: 015
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2016 I Seite 1425
DB 2016 S. 2933 Nr. 50
DStR 2016 S. 12 Nr. 50
DStR 2016 S. 2973 Nr. 51
JAAAF-89032