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Prüfungsrecht | Klausuren im Internet
Es verstößt nicht gegen die Chancengleichheit, wenn ein Prüfungsamt eine bereits von einem anderen Prüfungsamt (in einem anderen Bundesland) verwendete Klausuraufgabe erneut ausgibt, obwohl Examenskandidaten in Stichworten Hinweise zur Aufgabe und zur Lösung ins Internet gestellt haben (, NJW 2003, 2256).