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Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung – Muster
Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
In der Praxis hat sich der Verzicht nur auf den Pflichtteil mit Nebenansprüchen (Pflichtteilsergänzungsanspruch und Pflichtteilsrestanspruch) durchgesetzt, § 2346 Abs. 2 BGB. Die Erb- und Pflichtteilsquoten sonstiger Angehöriger werden durch den reinen Pflichtteilsverzicht nämlich nicht verändert. Unerwünschte Fernwirkungen eines Erbverzichts können so vermieden werden. Der Pflichtteilsverzicht beinhaltet den Pflichtteilsergänzungsanspruch und den Pflichtteilsrestanspruch und erstreckt sich in der Regel auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden, soweit ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des potentiellen Erblassers verzichtet. Zu beachten ist, dass der Vertrag über den Pflichtteilsverzicht zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf, § 2348 BGB. Oftmals erfolgt ein Pflichtteilsverzicht auch wie in der nachfolgenden Schreibvorlage als Gegenleistung für Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. In diesen Fällen sollte vertraglich geregelt werden, dass der Verzicht unwirksam ist, wenn die Gegenleistung nicht voll erbracht wird. Der Pflichtteilsverzicht kann auch nur auf einzelne oder bestimmte Gegenstände beschränkt werden, sog. gegenständl...