Einkommensteuer | Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (BMF)
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie festgelegt, dass
das Verfahren der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung erstmals
anzuwenden ist für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem
angelegt werden (BMF, Schreiben v. 16.12.2016 - IV C 5 - S
2439/16/10001).
Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens:
Die erstmalige Übermittlung hat für die in 2017 angelegten vermögenswirksamen Leistungen spätestens bis zum zu erfolgen (§ 15 Absatz 1 Satz 1 des 5. VermBG i. V. m. § 93c AO in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom ).
Für nach dem angelegte vermögenswirksame Leistungen sind keine Papierbescheinigungen (Anlage VL) mehr auszustellen; ein entsprechendes Vordruckmuster wird nicht mehr bekannt gemacht.
Die Einzelheiten zur elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung (Datensatzbeschreibung etc.) werden im Laufe des Jahres 2017 auf der Internetseite http://www.esteuer.de veröffentlicht.
Das zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.
Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF, Schreiben v. 16.12.2016 - IV C 5 - S 2439/16/10001 (Sc)
Fundstelle(n):
VAAAF-88685