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Der geplante öffentliche Ertragsteuerinformationsbericht – Teil 2
Formelle Fragen und grundsätzliche Probleme der geplanten Veröffentlichungspflicht
In diesem Teil des Beitrags (der die Darstellung aus der IWB 23/2016 S. 854 ff. fortsetzt) erfolgen Ausführungen zu verschiedenen formellen und zeitlichen Aspekten der geplanten Ertragsteuerberichterstattung. Abschließend wird auf einige Problembereiche eingegangen, die mit einem öffentlichen Zugänglichmachen des Ertragsteuerinformationsberichts verbunden sein könnten.
VI. Formelle und zeitliche Aspekte der öffentlichen Ertragsteuerberichterstattung
1. Im Ertragsteuerinformationsbericht verwendete Sprache und Währungsangaben
[i]Veröffentlichung in der Landessprache reicht ausDer Ertragsteuerinformationsbericht ist in einer der (zurzeit 24) EU-Amtssprachen zu veröffentlichen.
Die im Ertragsteuerinformationsbericht verwendete Währung entspricht der Währung, in der der Konzernabschluss für die multinationale Unternehmensgruppe erstellt wurde. In den EU-Mitgliedstaaten, die nicht den Euro eingeführt haben, lautet der Konzernabschluss regelmäßig auf die dort verwendete Währung. Die EU-Mitgliedstaaten [i]Keine Umrechnung der Werte in Euro, wo dieser nicht Landeswährung istverlangen nicht, dass der Ertragsteuerinformationsbericht in einer anderen Währung veröffentlicht wird, als jener, in der der Konzernabschluss erstellt wurde. Eine Umrechnung in Euro ist ...