Rechtsweg für die Klage eines Insolvenzverwalters
gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners wegen
Steuerschulden der Gesellschaft - Anerkenntnis-Gerichtsbescheid
Leitsatz
1. Nimmt ein Insolvenzverwalter
einen persönlich haftenden Gesellschafter der in Insolvenz befindlichen
Gesellschaft im Rahmen der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO
wegen Steuerforderungen einer Finanzbehörde mittels einer Klage
beim Finanzgericht in Anspruch und erkennt der Gesellschafter die
Forderung durch eine prozessuale Erklärung an, so ist das Finanzgericht
zu einer Entscheidung befugt.
2. In diesem Fall kann in entsprechender
Anwendung der Vorschriften der ZPO über den Erlass eines Anerkenntnisurteils
der Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren ohne mündliche
Verhandlung durch einen Anerkenntnis-Gerichtsbescheid entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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