Persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA: keine Klagebefugnis gegen Körperschaftsteuerbescheid der KGaA
Besteuerung unabhängig vom Körperschaftsteuerbescheid der KGaA
Leitsatz
1. Eine Personengesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist nicht
im eigenen Namen klagebefugt bezüglich des gegenüber der KGaA ergangenen Körperschaftsteuerbescheids.
2. Die Besteuerung des persönlich haftenden Gesellschafters der KGaA ist unabhängig von der Körperschaftsteuerfestsetzung
der KGaA bzw. von darin vorgenommenen Erläuterungen vorzunehmen. Der gegenüber der KGaA ergangene Körperschaftsteuerbescheid
entfaltet daher (hier: hinsichtlich der Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 KStG) keine Bindungswirkung für die steuerliche Behandlung
beim persönlich haftenden Gesellschafter.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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