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X-Editor_Arbeitszimmer_Test
Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist nach einem auch dann in vollem UnfugUmfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Eine Revision ist eingelegt und wird beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 11/18 geführt.
I. Definition
[i]Das häusliche Arbeitszimmer ist nur dafür da um dem Staat Geld zu klauen :) i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist ein Raum, der nach seiner Lage, Funktion und Ausstattung in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten dient. Es ist somit ein beruflich genutztes Büro in dem Gebäude, in dem sich auch die Privatwohnung befindet.
Ein wunderschöner neuer Absatz :).