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Die Societas Europaea und die Kommanditgesellschaft auf Aktien – Alternativen zur Aktiengesellschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAF-88075 Wachstumsorientierte Familienunternehmen stehen vor der Frage, wie sie ihren Kapitalbedarf decken können, ohne dass die Familie ihren dominierenden Einfluss auf das Unternehmen aufgeben muss, da Eigenkapitalgeber für die Bereitstellung finanzieller Mittel Kontroll- und Einflussmöglichkeiten verlangen. Bei der AG als dem klassischen Instrument zur Aufbringung großer Kapitalmengen ist diese Konsequenz unvermeidbar. Alternativ bieten sich die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Societas Europaea (SE) sowie deren Kombination in der Rechtsform der SE & Co. KGaA an.
Ausführlicher Beitrag s. .
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
[i]KGaA ist eine Kombination von AG und KGDie KGaA verfügt wie die AG über eine dreigliedrige Organisationsstruktur. Die Position des Vorstands nimmt der Komplementär ein. Im Vergleich zur AG ist die Position des Vorstands stärker und die des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung schwächer. Der Aufsichtsrat überwacht den Komplementär nur und bestellt ihn aber nicht. Die Hauptversammlung bedarf bei Grundlagenentscheidungen der Zustimmung des Komplementärs. Der aktienrechtliche Grundsatz der Satzungsstrenge gilt nicht. Die geschwächte...