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EU-Kommission: Neue Steuervorschriften zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs und von Online-Unternehmen
[i]Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/16/4010 vom 1. 12. 2016 Die Europäische Kommission hat am eine Reihe von Maßnahmen vorgestellt, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen. Diese Vorschläge sollen es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere KMU und Start-ups, erleichtern, Waren und Dienstleistungen online zu kaufen und zu verkaufen.
Die Vorschläge im Einzelnen
[i]Online-Verkäufe von Waren und DienstleistungenDerzeit müssen sich Online-Händler in allen Mitgliedstaaten, in denen sie Umsätze tätigen, für die Mehrwertsteuererhebung anmelden. Daher wird vorgeschlagen, dass Unternehmen nur noch eine einfache vierteljährliche Steuererklärung für die gesamte von ihnen in der EU geschuldete Mehrwertsteuer einreichen müssen und dafür die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer im Internet nutzen können. Dieses System wird für den elektronischen Verkauf von Dienstleistungen wie Apps für Mobiltelefone bereits angewendet.
[i]KleinsendungenIn die EU eingeführte Kleinsendungen mit einem Wert von weniger als 22 € sind derzeit von der Mehrwertsteuer befreit. Dieses System ist für massenhaften Betrug und Missbrauch anfällig. Die Kom...