NWB Nr. 51 vom Seite 3833

„Die Kuh ist noch nicht vom Eis“

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Frost- und gefahrenfrei durch die Vorweihnachtszeit

Obwohl der Europäische Gerichtshof jüngst erfreulicherweise festgestellt hat, dass Rechnungsberichtigungen eine steuerliche Rückwirkung haben können und somit Zinsforderungen des Finanzamts im Fall der Nichterfüllung der formalen Voraussetzungen der Vergangenheit angehören dürften, ist damit „die Kuh noch nicht vom Eis“. Denn das höchste Gericht der Europäischen Union hat zugleich darauf hingewiesen, dass „die Mitgliedstaaten befugt sind, Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung der formellen Bedingungen für die Ausübung des Vorsteuerabzugsrechts vorzusehen“. Diese Aussage birgt ein erhebliches Gefahrenpotenzial für Steuerberater wie für Unternehmer. Insbesondere bei Berichtigungen betreffend ein größeres Vorsteuervolumen oder Verwendung nicht ordnungsgemäßer Rechnungen über einen längeren Zeitraum begibt man sich nach wie vor auf „dünnes Eis“, da wohl davon auszugehen ist, dass dieser Teil der Ausführungen des Gerichtshofs bei der deutschen Finanzverwaltung Begehrlichkeiten weckt. Auf analysiert Beyer daher zunächst die bußgeld- und strafrechtlichen Risiken und liefert anschließend einige Verteidigungsargumente auf Basis der EuGH-Rechtsprechung.

Nachdem die Erbschaftsteuerreform bis zu ihrer Verabschiedung im Bundesrat lange Zeit „auf Eis“ lag, ist im November nun endlich auch ihre Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt erfolgt. Da der Gesetzgeber im Zuge der Neuregelung nicht nur Anpassungen am bisherigen System vorgenommen, sondern dieses auch um völlig neuartige Konzepte ergänzt hat, stellt das neue Erbschaftsteuerrecht den steuerlichen Berater vor große Herausforderungen. Anlass für Bäuml/Kummer auf die Auswirkungen der Neuordnung der Unternehmensübertragungen auf die tägliche Praxis anhand eines Musterfalls eingehend zu veranschaulichen.

Eisige Zeiten – zumindest unterkühlte Feiertage – riskiert, wer bei der Auswahl eines „passenden“ Weihnachtsgeschenks daneben liegt. Eine große Rolle beim Geschenkekauf, aber auch -verkauf, spielt seit einigen Jahren der Online-Handel, der gut ein Viertel seines Jahresumsatzes in den beiden letzten Monaten des Jahres macht. Hiervon profitiert insbesondere Amazon. Der Versandhandelsriese stellt den Online-Händlern als „Serviceleistung“ verschiedene Verkaufsplattformen zur Verfügung, wie beispielsweise den aktuell in die Schlagzeilen geratenen „Marketplace“ (vgl. Handelsblatt vom , S. 18, unter dem Titel „Tatort Amazon“). Welche steuerlichen Einkaufsrisiken für den Käufer bei einer Bestellung über den Marketplace zu beachten sind, zeigen auf.

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 3833
NWB DAAAF-88425