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OLG Bremen Beschluss v. - 4 UF 73/15

Gesetze: BGB § 1318 Abs. 2; BGB § 1361

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Ehegatte, der gegen den anderen Ehegatten Trennungsunterhalt geltend macht, hat das Bestehen einer wirksamen Ehe darzulegen und zu beweisen.

2. Im Falle einer gegen das Verbot der Doppelehe geschlossenen und deshalb aufhebbaren Ehe beurteilen sich Ansprüche auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB nach den Grundsätzen des § 1318 Abs. 2 BGB.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 195 Nr. 4
KAAAF-88333

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OLG Bremen, Beschluss v. 13.11.2015 - 4 UF 73/15

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