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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 50/16

Gesetze: SGB IV § 7 Abs. 1; GmbHG § 47 Abs. 4 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zum sozialversicherungsrechtlichen Status des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit einer Kapitalminderheit und einer Sperrminorität bzgl. Weisungen der Gesellschafterversammlung (hier: selbstständige Erwerbstätigkeit).

2. Das Stimmverbot des § 47 Abs. 4 S. 2 GmbHG gilt nicht für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über Weisungen an den Geschäftsführer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 16 Nr. 49
GmbH-StB 2017 S. 147 Nr. 5
GmbHR 2017 S. 461 Nr. 9
MAAAF-88273

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2016 - L 5 R 50/16

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