Bei der Implantation von Nitionolspiralen zur Lungenvolumenreduktion handelt es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB), die nicht dem Qualitätsgebot des SGB V entspricht. Die Implantation ist daher unter Berücksichtigung von § 137c SGB V auch im Rahmen einer stationären Versorgung nicht abrechenbar zu Lasten der Krankenkasse. Dies gilt selbst dann, wenn ein Vertrag gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG ein Zusatzentgelt für diese NUB enthält. Dabei gilt § 137c SGB V in der Fassung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch das Krankenhaus. Im Übrigen befreit aber auch § 137c SGB V in der Fassung vom gültig ab nicht von der Einhaltung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAF-88271
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2016 - L 5 KR 1101/16
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.