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BGH Urteil v. - IVb ZR 63/83

Leitsatz

Leitsatz:

»§ 323 ZPO kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein Unterhaltsgläubiger, der einen Titel über seinen Unterhalt erlangt hatte, dessen Unterhaltsrente jedoch später im Wege der Abänderung aberkannt worden ist, in der Folge erneut Unterhalt verlangt.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAF-88178

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 30.01.1985 - IVb ZR 63/83

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